15 Tipps zur richtigen Bewerbung
Im Folgenden Beitrag finden Sie 15 wertvolle Tipps für erfolgreiche Vorstellungsgespräche:
- Definieren Sie eigene Ziele und suchen Sie erst dann nach den passenden Stellenanzeigen
Bevor Sie sich dafür entscheiden, sich auf eine neue Arbeitsstelle oder auf einen Ausbildungsplatz zu bewerben, sollten Sie immer eine genaue Analyse Ihrer eigenen Ziele sowie Ihrer persönlichen Erwartungen an einen neuen Arbeitgeber durchführen. Dazu gehört es auch, die eigenen Stärkungen und Schwächen genau zu kennen und dann bewusst in den Bewerbungsprozess mit einfließen zu lassen. Erst dann sollten Sie dazu übergehen, nach geeigneten Stellenanzeigen in der Zeitung oder im Internet zu suchen. - Interpretieren Sie die Stellenanzeigen richtig
Nur dann, wenn Sie ganz genau wissen, wie Stellenanzeigen aufgebaut sind, können Sie herausfinden, was die Arbeitgeber konkret von Ihnen erwarten und ob Sie überhaupt für die ausgeschriebene Stelle infrage kommen würden.
Grundsätzlich kann jede Stellenanzeigen in fünf verschiedene Informationsblöcke unterteilt werden. Der erste Teil bezieht sich dabei auf die allgemeinen Angaben zum Betrieb. Hier finden sich Angaben zur Branche, zum Standort, zur Größe und zur Reichweite des betreffenden Unternehmens. Es folgen konkrete Infos zu der zu besetzenden Stelle und zu den Aufgaben des zukünftigen Stelleninhabers.
Hieran schließen sich dann die Erwartungen an die Bewerber an. Diese können unterteilt werden in Muss- und Kann-Anforderungen. Eine Bewerbung ist grundsätzlich nur dann sinnvoll, wenn Sie alle Muss-Anforderungen erfüllen. Dies gilt jedoch nicht nur die Kann-Anforderungen.
Jede Stellenanzeige schließt mit dem Hinweis auf die Leistungen ab, die der künftige Stelleninhaber vom Unternehmen zu erwarten hat. Ganz am Ende finden sich dann die Angaben zu den Kontaktmöglichkeiten zum Unternehmen. - Das Bewerbungsanschreiben – Ihr wichtigstes Aushängeschild
Das Bewerbungsanschreiben ist nicht nur der wichtigste Teil jeder Bewerbungsmappe, sondern auch Ihre erste Visitenkarte. Anhand der Art und Weise, wie Sie dieses Schreiben aufbauen, kann sich der künftige Arbeitgeber ein erstes Bild von Ihnen machen und sich einen Eindruck von Ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten verschaffen.
Aus diesem Grunde ist es immer empfehlenswert, das Bewerbungsanschreiben nach der AIDA-Formel aufzubauen. AIDA steht dabei für Attention, Interest, Desire und Action. Dies bedeutet ganz konkret, dass Sie zuerst die Aufmerksamkeit auf Ihre Person lenken sollten, um anschließend Interesse an Ihnen zu wecken. Dies führt im Idealfall dazu, dass der Arbeitgeber den Wunsch hat, sie kennenzulernen und durch die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch in Aktion tritt. - Formulieren Sie das Bewerbungsanschreiben entsprechend der allgemeinen Richtlinien
Der Text jedes Bewerbungsanschreibens muss grundsätzlich immer kleingeschrieben beginnen. In einem Einleitungssatz sollten Sie sich zuerst auf die ausgeschriebene Stelle beziehen und dann zum Hauptteil überleiten. Hier können Sie verschiedene Angaben zu Ihrem persönlichen Werdegang und zu ihren besonderen Fähigkeiten und Fertigkeiten machen. Alle diese Fakten sollten Sie dann in einen konkreten Bezug zur ausgeschriebenen Stelle setzen. Es muss dabei deutlich erkennbar sein, was sie für die Stelle qualifiziert und warum Sie sich bewerben. Im Schlussteil ist dann Platz für Angaben zum frühestmöglichen Eintrittstermin oder zum gewünschten Gehalt. Jedes Bewerbungsanschreiben schließt mit einer Grußformel und dem Hinweis auf die beigefügten Anlagen. Diese werden jedoch grundsätzlich nicht mehr einzeln aufgeführt. - Nicht zwingend, aber manchmal empfehlenswert – das Deckblatt und die Dritte Seite
Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie Ihrer Bewerbung ein Deckblatt oder eine Dritte Seite beifügen. Das Deckblatt wird dabei immer hinter dem Anschreiben platziert und mit einem Lichtbild sowie Ihrer kompletten Anschrift und Ihrem Vor- und Zunahmen versehen. Keinesfalls fehlen dürfen dabei die Hinweise auf mögliche Kontaktmöglichkeiten.
Die Dritte Seite einer Bewerbung ist nur dann sinnvoll, wenn Sie dem Arbeitgeber wirklich etwas Wichtiges mitteilen möchten. Ansonsten könnte sie sich sogar negativ auswirken. Mögliche Inhalte der Dritten Seite wären zum Beispiel spezielle Aussagen zur Person oder zu besonderen Qualifikationsmerkmalen. - Zentraler Bestandteil jeder Bewerbung – der Lebenslauf
Neben dem Bewerbungsanschreiben ist der Lebenslauf der wichtigste Bestandteil der Bewerbung. Heute wird in den meisten Fällen ein tabellarischer Lebenslauf gefordert. Nur in besonderen Einzelfällen wäre auch ein funktionaler, komprimierter oder handgeschriebener Lebenslauf sinnvoll. Wird ein Lebenslauf in einer dieser Formen gewünscht, weist der Arbeitgeber in der Stellenanzeige darauf hin. Ansonsten gilt, dass ein tabellarischer Lebenslauf mit einer Gesamtlänge von 1 bis 2 DIN A4-Seiten erwartet wird. Dieser Lebenslauf kann sowohl chronologisch als auch antichronologisch aufgebaut werden. Chronologisch hieße dabei, die Ereignisse nacheinander aufzuführen, antichronologisch bedeutet hingegen, dass zuerst die jüngsten Ereignisse und zuletzt die am weitesten zurückliegenden Ereignisse genannt werden. Sie können dabei selbst entscheiden, welche Form Sie bevorzugen. - Das Bewerbungsfoto
Grundsätzlich sollte jedes Bewerbungsfoto immer bei einem Fotografen angefertigt werden. Sie sollten es unbedingt vermeiden, sich mit einem Urlaubsfoto oder mit einem billigen Automatenfoto zu bewerben.
Ein guter Fotograf wird sie auf dem Foto ins rechte Licht setzen und dazu auch den passenden Hintergrund wählen. - Die Anlagen
Jeder Bewerbungsmappe sollten auch verschiedene Anlagen beigefügt werden. Hierbei handelt es sich vor allem um Zeugnisse und Arbeitsproben, die in erster Linie dazu dienen sollen, Ihre Qualifikationen nachzuweisen und den Arbeitgeber von ihren Fähigkeiten zu überzeugen. Grundsätzlich ist es nicht erforderlich, dass Sie sämtliche Zeugnisse beilegen. Absolut notwendig sind jedoch die letzten Arbeitszeugnisse und die Zeugnisse über Ihre Berufsausbildung oder Ihr Studium. - Interpretieren Sie den Code in Arbeitszeugnissen richtig
Nicht jede Formulierung in einem Arbeitszeugnis, die sich positiv anhört, ist auch so gemeint. Aus diesem Grunde ist es sehr wichtig, dass Sie sich mit dem Code vertraut machen, den die Arbeitgeber bei den meisten Arbeitszeugnissen verwenden. Nur so können Sie beurteilen, ob Sie von Ihrem bisherigen Arbeitgeber fair beurteilt wurden und andernfalls gerichtliche Schritte gegen ihn einleiten. - Die Online-Bewerbung
Grundsätzlich ist eine Online-Bewerbung nur dann sinnvoll, wenn der Arbeitgeber in der Stellenanzeige seine E-Mail-Adresse als Kontaktmöglichkeit angegeben hat. Eine Online-Bewerbung ähnelt in Ihrem Aufbau der postalischen Bewerbung. Auch sie muss unbedingt ein korrektes Bewerbungsanschreiben und einen tabellarischen Lebenslauf enthalten. - Kreative Bewerbung
Ob und in welchem Umfang eine kreative Bewerbung möglich wäre, hängt sehr stark von der Branche ab. So ist sie zum Beispiel im Banken- und Versicherungsbereich total fehl am Platz, in der Werbung und in kreativen Berufen jedoch ausdrücklich erwünscht. - Bewerbungshomepage
Viele Stellenbewerber sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, eine eigene Bewerbungshomepage zu erstellen, auf der sie sich und ihre persönlichen Fähigkeiten präsentieren. An die einzelnen Arbeitgeber senden sie dann nur noch ein Bewerbungsanschreiben mit dem Hinweis auf ihre Bewerbungshomepage. Dort soll sich dann der künftige Arbeitgeber alle relevanten Information zur Person holen. Diese Bewerbungshomepage hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Vorteilhaft ist dabei, dass nicht jede Bewerbung komplett neu formuliert werden muss. Negativ könnte sich eventuell auswirken, dass der Arbeitgeber den Hinweis auf die Bewerbungshomepage weitgehend ignoriert, da ihm einfach die Zeit fehlt, sich diese Homepage genau anzuschauen. - Blind- und Initiativbewerbungen
In einigen Fällen kann es von Vorteil sein, sich auch ohne konkrete Stellenanzeige in einem Unternehmen eigener Wahl zu bewerben. Solche Bewerbungen sind zwar eher selten von sofortigem Erfolg gekrönt, machen jedoch langfristig durchaus Sinn. Viele Unternehmen setzen solche Spontanbewerber auf die Warteliste und melden sich dann bei ihnen, wenn sie konkreten Bedarf haben. - Das Vorstellungsgespräch
Eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bedeutet ganz konkret, dass der Arbeitgeber Sie in die engere Wahl gezogen hat und sich nun ein genaueres Bild von Ihnen machen möchte. Dabei möchte er herausfinden, ob Sie zum Unternehmen passen und ob Sie der geeignete Bewerber für die ausgeschriebene Stelle sind.
Es ist ratsam, dass Sie sich gründlich auf das Vorstellungsgespräch vorbereiten und dabei auch die passende Kleidung wählen. Diese sollte möglichst genau auf das Unternehmen zugeschnitten sein. - Fragen im Vorstellungsgespräch
Im Laufe des Vorstellungsgespräches wird Ihnen der Arbeitgeber auch verschiedene Fragen stellen. Einige dieser Fragen können durchaus auch ins Detail gehen und etwas unangenehm werden. Oft kommen auch sogenannte Stressfragen zur Anwendung. Diese haben einzig und allein den Zweck, Ihre Souveränität und Selbstsicherheit in heiklen Situationen zu testen. Was Sie darauf antworten ist deshalb eher nebensächlich.
Es gibt jedoch auch bestimmte Fragen, die in einem Vorstellungsgespräch generell unzulässig sind. Dazu gehört zum Beispiel die Frage nach Kirchen-, Gewerkschafts- oder Parteizugehörigkeit, aber auch nach einer Schwangerschaft, nach Vorstrafen oder den persönlichen Vermögensverhältnissen. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn solche Fragen für die zu besetzende Stelle relevant sind. Werden Ihnen unzulässige Fragen gestellt, müssen Sie darauf nicht wahrheitsgemäß antworten.
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Autor:
Vincent Schmalbach . Amberger Str. 48 . 81649 München
Tags: Bereich Beruf, Bewerbung, Die 15 erfolgreichsten, Vorstellungsgespräch
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